Seit einiger Zeit können wir im Verlauf des viel zitierten Demografischen Wandels beobachten, wie der Anteil an älteren Mitbürgern steigt, womit zwangsläufig einher geht, dass auch Anzahl hörbehinderter Menschen weiterhin wächst. Entsprechend ändern sich die Gesetze zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft und die daraus folgenden Auflagen. Dies bedeutet für öffentliche Einrichtungen wie auch Kirchen, dass der Einsatz von Hörunterstützung bei Veranstaltungen grundsätzlich notwendig ist. Im Wesentlichen werden zwei verschiedene Systeme eingesetzt: Die Induktionsschleife und funkgestützte Hörsysteme.
Bei Induktionsringschleifen wird das zu übertragende Signal vor dem EQ des Kirchenmischverstärkers unverändert abgegriffen und in einen Induktionsschleifenverstärker eingespeist. Der Schleifenverstärker sollte in jedem Fall ein Konstantstromverstärker sein, keineswegs eine 100V-Endstufe mit Übertrager (Konstantspannungsverstärker). An den Verstärker wird dann ein Kabel als Ringschleife angeschlossen, welche den zu versorgenden Raum einmal umschließt.
Vorteile der Induktionsringschleife in Kirchen:
Der Kabelquerschnitt richtet sich nach der Größe der Schleife, wobei ein Kabelquerschnitt von 3 mm i.d.R. für die meisten Schleifen ausreicht. Fachgerecht verlegt und nach DIN EN 60118-4 eingestellt, wird eine mittlere elektromagnetische Feldstärke von 100mA/m erzeugt. Die Ringschleife ist für Schwerhörigen geeignet, die Ihr Hörgerät auf „T“ stellen können. Für alle anderen gibt es kleine tragbare Empfänger, an die Kopfhörer oder galvanische Koppler angeschlossen werden können.
Eine leider immer noch gängige Praxis - nämlich die, 100V-Endstufen mit zusätzlichem Schleifentrafo einzusetzen - sollte man allerdings meiden, da diese einen ungünstigen Frequenzgang aufweisen. Solche veralteten Systeme ignorieren die Tatsache, dass mit zunehmender Frequenz die Induktivität ansteigt und dadurch die für Sprachverständlichkeit wichtigen hohen Frequenzanteile nicht abgestrahlt werden können.
Konstantstromverstärker haben diesen Nachteil nicht und sind daher wesentlich besser geeignet als die ältere 100V-Technik. Zudem verfügen unsere Konstantstromverstärker immer über Dynamikprozessoren zur Erzeugung einer konstanten Feldstärke. Die europaweite Verordnung „Barrierefreies Bauen“, gültig für alle öffentlichen Gebäude, sieht ausschließlich Konstantstromverstärker nach DIN EN 60118-4 vor.
Die digitale drahtlose Schwerhörigenanlage auf Funkbasis ist eine neue Technologie mit deutlichen Vorteilen gegenüber herkömmlichen Systemen, wie Induktionsschleifen und Infrarotanlagen
Vorteile der digitalen drahtlosen Schwerhörigenanlage auf Funkbasis bei der Verwendung in Kirchen
Die Anlage besteht aus einem digitalem Sendemodul, das an den Verstärker angeschlossen wird und beliebig vielen digitalen Funkempfängern mit in der Lautstärke regelbaren Kopfhörern. Die Empfänger können mit Batterie oder Akkus bestückt und über ein zentrales Mehrfachladegerät aufgeladen werden. Am Verstärkerausgang muss ein Hochpegelsignal (Line oder Booster) zur Verfügung stehen. Die Funkanlage arbeitet im UHF-Bereich, ist zulassungsfrei, wodurch größtmögliche Betriebssicherheit und beste Übertragungsqualität erreicht wird. Zur Vermeidung von lokalen Frequenzüberlappungen sind 8 verschiedene Frequenzebänder lieferbar, mit jeweils 48 Kanälen.