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Funkfrequenzen und Frequenzneuordnung

Über die neuerliche Entwicklung der Funkfrequenzen und die Maßnahmen der Bundesnetzagentur

Viele Kunden waren in letzter Zeit sehr verunsichert, weil die Bundesnetzagentur erneut eine Umwidmung, bzw. Neuverteilung der Funkfrequenzen vorgenommen hat. Erlaubt sind nunmehr alle Frequenzen von 470-608 MHz und 614-694 MHz. Zusätzlich erlaubt ist das ISM-Band 863-865 MHz sowie die Frequenzbereiche 2,4 GHz und 5,8 GHz .Funkmikrofone, die im Bereich 790-862 MHZ liegen, dürfen mit Ausnahme der Mittenlücke 823-832 MHz seit dem 31.12.2015 nicht mehr eingesetzt werden!

Was können Sie als Kunde und Nutzer künftig einsetzen und was nicht?

Als Kunde haben Sie nun einen sehr großen anmelde- und gebührenfreien Bereich, zur Verfügung von 470-608 MHz und 614-694 MHz. Zulassungsfrei und weiterhin verwendbar sind die Frequenzen 863-865 MHz, sowie 823-832 MHz (die sog. Mittenlücke). Durch die Freigabe dieses großen Frequenzspektrums enfällt für den Kunden, das lästige Anmelden von Funkfrequenzen und Gebühren fallen keine mehr an. Diese Allgemeinzuteilung ist bis vorerst 31.12.2030 befristet.

Der Grund für die Umwidmung ist der Aufbau eines flächendeckenden LTE- und DVB-T2 Netzes in Deutschland. Kunden, die von uns Mikrofonsysteme im Bereich 694-790 MHz bezogen haben, können leicht in die neue Mittenlücke ausweichen, da alle unsere Funksysteme auch Frequenzen aus diesem Bereich implementiert haben. Bei Störungen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, wir stellen Ihnen gerne eine neue Frequenz ein.

Wenn Sie bei Klein Beschallungs-und Kirchentechnik ein Funkmikrofonsystem kaufen, können Sie sicher sein, daß Sie auch künftig ohne Störungen und in jedem Fall lizenzfrei senden dürfen.

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